VERSICHERUNG

DAS EIGENE HAUS, DAS SELBST GEBAUTE ODER GEKAUFTE HEIM ODER DIE EIGENE WOHNUNG FÜR DIE FAMILIE – SICHER DIE WERTVOLLSTE UND KOSTSPIELIGSTE INVESTITION IHRES LEBENS

Wer ein Haus kauft oder baut, sollte unbedingt auch direkt die passenden Versicherungen abschließen. Unsere Berater vor Ort denken für Sie mit und schauen sich Ihre ganz persönliche Situation an – ob am Telefon oder in einem persönlichen Gespräch. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Ihr Traum vom Eigenheim trotz aller Eventualitäten auch in Zukunft Bestand haben wird. Fordern Sie einfach unverbindliche Finanzierungsvorschläge an und schon bald kann Ihre Baufinanzierung starten. Ihr eigenes Haus, sicher und zuverlässig geschützt.

Eine Wertanlage, die Sie gegen Risiken unbedingt gut absichern sollten. Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Wohneigentum zuverlässig vor den finanziellen Folgen der häufigsten Schäden. Abgedeckt sind unter anderem diese Gefahren:

Was passiert bei einem Totalschaden am Haus?
Ist das Haus zum Beispiel abgebrannt, wird es zum sogenannten Neuwertpreis errichtet: Der Versicherte bekommt ein neues, gleichartiges Haus zu heutigen Preisen finanziert – einschließlich der Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten. Wichtig: Die Neuwerterstattung erhält man nur, wenn innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau begonnen wird. Da ein abgebranntes Haus nicht bewohnbar ist, sollten auch Kosten für Mietersatz mitversichert werden.

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Elementarschaden
versicherung
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Haftpflicht für
Hausbesitzer
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Zusätzlicher
Schutz
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Die Hausrat
versicherung

Elementarschaden-versicherung

Extremwetter nehmen zu Die erweiterte Naturgefahrenversicherung bzw. Elementarschadenversicherung schützt Eigentümer vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Versichert sind – je nach Vertrag – das Gebäude und/oder das Eigentum bei folgenden Risiken:

  • Starkregen
  • Überschwemmung/Rückstau
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen/Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Im Schadenfall trägt der Versicherte einen Teil der Kosten selbst, da meist eine Selbstbeteiligung vereinbart wird.

Die erweiterte Naturgefahrenversicherung wird als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten und kann auch nur in Kombination mit einer dieser beiden Versicherungen abgeschlossen werden. Versicherer bieten in der Regel die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bereits inklusive der erweiterten Naturgefahrenversicherung an. Wer sie nicht nutzen möchte, muss sie gezielt abwählen.

Die Wohngebäudeversicherung mit erweiterter Naturgefahrendeckung übernimmt die Kosten für:

  • die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden (z. B. Garage oder Schuppen).
  • die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes.
  • den eventuellen Abriss des Gebäudes.
  • Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses.
  • Auch die Kosten für eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein, können versichert werden.

Vor allem in älteren Wohngebäudeversicherungen ist der Schutz vor Elementarschäden häufig nicht integriert. Im schlimmsten Fall kann diese Lücke im Versicherungsschutz in den finanziellen Ruin führen. Hausbesitzer, die auf der sicheren Seite sein möchten, sollten deshalb ihre Wohngebäudeversicherung auf den Naturgefahrenschutz hin überprüfen, um mögliche Schäden nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.

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Haftpflicht für Hausbesitzer:
So funktioniert's!

Bei selbst genutzten Immobilien. Wer in seiner eigenen Immobilie wohnt und keine Mieter hat, braucht auch in seiner Rolle als Eigenheimbesitzer eine private Haftpflichtversicherung. Besitzer einer eigenen Immobilie müssen für Schäden persönlich gerade stehen, die sie anderen versehentlich und unbeabsichtigt zufügt. Schadenersatzansprüche drohen dem Eigentümer etwa, wenn:

  • ein Besucher auf dem glatten Boden seiner Wohnung ausrutscht.
  • ein Passant vor dem versicherten Grundstück wegen Glatteis stürzt.
  • sich der nicht fachmännisch befestigte Blumenkasten löst und ein geparktes Auto beschädigt.
  • die selbst angebrachte Deckenlampe herunterfällt und einen Besucher verletzt.

Gegen solche Schadenersatzansprüche bietet die private Haftpflicht Schutz. Mitversichert sind zum Beispiel der Ehepartner und minderjährige unverheiratete Kinder.

Bei vermieteten Immobilien bzw. größeren Wohnanlagen. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist erforderlich für alle, die ihre Immobilie nicht selbst nutzen, sondern vermieten. Auch in diesen Fällen ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass Dritte keinen Schaden nehmen. Die Grundbesitzerhaftpflicht zahlt, wenn Passanten gefährdet oder verletzt werden – beispielsweise durch eine lose Gehwegplatte, vereiste Gehwege, umgestürzte Bäume oder herabfallende Eiszapfen. Wer sein Gebäude selbst bewohnt und eine privat­e Haftpflichtversicherung hat, braucht diese Versicherung nicht.

 

Wer genau benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Besitzer/Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
Vermieter von Einfamilienhäusern
Besitzer/Eigentümer unbebauter Grundstücke
Besitzer/Eigentümer von Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnungen. Der Versicherungsschutz durch die private Haftpflicht besteht nämlich nur, wenn das Einfamilienhaus bis auf drei Räume vom Versicherungsnehmer selbst genutzt wird. Andernfalls braucht der Eigentümer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Wohnungseigentümer von Gebäuden, die für eine Eigentümergemeinschaft errichtet worden sind. Die Haftpflichtversicherung des Wohnungseigentümers deckt nur die Gefahren, die von der Wohnung, dem zugehörigen Kellerraum und dem eventuell vorhandenen abgegrenzten Parkplatz ausgehen.

Die Hausratversicherung

Über die Hausratversicherung können Eigenheim-Besitzer und Mieter alle beweglichen Gegenstände von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten absichern. Diese Police kommt auf für entstandene Schäden durch:

  • Feuer
  • Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Einbruch/Diebstahl
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
  • Leitungswasser
  • Überspannung

Der Versicherungsschutz kann durch zusätzliche Vertragselemente, wie zum Beispiel Fahrraddiebstahl, erweitert werden.

Die Hausratversicherung bezahlt den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes oder irreparables Inventar. Das muss nicht der Kaufpreis sein. Der Versicherte erhält im Schadenfall so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben kann.

 

  • die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar.
  • eine Wertminderung bei beschädigten aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen.

 

Tipp: Versicherungssumme der Hausrat anpassen

Da sich Wert und Umfang des Hausrats im Lauf der Zeit ändern, sollten teure Anschaffungen und Wertsachen wie etwa Schmuck auch in der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Von Zeit zu Zeit sollten Versicherte überprüfen, ob die Entschädigung im Vertrag für die Wertsachen noch ausreichend ist. Andernfalls liegt eine sogenannte Unterversicherung vor.

Zusätzlicher Schutz

Zusätzlicher Schutz für Photovoltaikanlagen, Scheiben, Öltanks
Schutz der Photovoltaikanlage
Brände, Blitze oder Hagelschauer können eine Photovoltaikanlage lahmlegen. Hausbesitzer sollten für diesen Fall vorsorgen, sonst drohen finanzielle Einbußen. Prinzipiell können sie ihre Photovoltaikanlage über zwei Wege versichern:

– Über einen Zusatzbaustein in der Gebäudeversicherung. Ohne diesen Zusatzbaustein wären die Stromerzeuger nicht geschützt. Der Vorteil dabei: Bei einem Schaden, der sowohl das Haus als auch die Photovoltaikanlage betrifft, erfolgt die Schadenregulierung aus einer Hand.

– Die Photovoltaikanlage bekommt eine eigenständige Police – unabhängig von der Absicherung des Hauses.

Versicherte Gefahren in diesen eigenständigen Photovoltaik-Versicherungen sind beispielsweise

 

  • Feuer
  • Überspannung durch Blitze
  • Kurzschluss, Überstrom
  • Luftfahrzeuge
  • Leitungswasser
  • typische Naturgefahren (etwa Sturm, Hagel oder Schneedruck)


Versichert sind damit im Schadensfall alle Teile, die zur Photovoltaikanlage gehören. Dazu zählen Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Wechselrichter und die Verkabelung.

Ergänzend können Hausbesitzer ihre Anlage gegen Diebstahl, Tierbisse oder Bedienungsfehler versichern. Sinnvoll ist es in der Regel, Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler mitzuversichern.

Aus zwei Gründen sollten Hausbesitzer unbedingt den Ausfall ihrer Photovoltaikanlage mitversichern:

1. Fällt die Stromerzeugung egal aus welchen Gründen aus, entgeht dem Besitzer vorübergehend die Einspeisevergütung, die er normalerweise erhält. Die Versicherung zahlt dem Hausbesitzer für die Dauer des Ausfalls das Geld, das er unter normalen Umständen mit seiner Anlage verdient hätte. Damit können etwa auch laufende Kredite bedient werden. Ebenfalls vorteilhaft: Mögliche Renditeprognosen für die Anlage müssen nicht über Bord geworfen werden.

2. Ist die Photovoltaikanlage ausgefallen, brauchen Hausbesitzer Strom aus einer anderen Quelle. Diese Mehrkosten übernimmt die Photovoltaik-Versicherung ebenfalls – solange bis die Anlage repariert wurde und der eigene Strom wieder fließt.

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